Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Du/Ihr Kind gesetzlich versichert ist, übernimmt die gesetzliche Versicherung die Kosten für die Psychotherapie. Für die ersten Sitzungen ist nur die Versichertenkarte zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (über die kassenärztliche Vereinigung) notwendig. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Nach 10 Sprechstunden (à 25 Minuten) und mindestens zwei probatorischen Sitzungen (à 50 Minuten) muss dann ein Antrag an die Versicherung gestellt werden. Dies ist aber unkompliziert und wir besprechen alles vor Ort.
Private Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung
Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Allerdings hängen die Regelungen vom Leistungskatalog des individuellen Vertrages ab. Es empfiehlt sich im Vorfeld mit dem Sachbearbeiter der privaten Krankenversicherung zu klären, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind. Ich stelle meine Leistungen mit dem 3,0-fachen Satz (angelehnt an die GKV Leistungen) der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung.
Selbstzahler
Es ist zudem möglich meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Variante werden keine Daten/Diagnosen an die Krankenversicherung weitergegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenso auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 3,0fachen Satz.